K VÝVOJI PATRIMONIÁLNÍ SPRÁVY NA VELEHRADSKÉM PANSTVÍ. (Czech)

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  • Additional Information
    • Alternate Title:
      ZUR ENTWICKLUNG DER OBRIGKEITLICHEN VERWALTUNG DER HERRSCHAFT VELEHRAD. (German)
    • Abstract:
      Since the beginning of its existence, the material subsistence of the monastery was ensured not only by farming but also through subjective rent collected from villages, belonging to the monastery. In the 17th century the importance of monasterial farming grew significantly. At that time the administrative system was formed, which controled economical running of the monastery. Furthermore, the chief manor official also took part in political and judicial administration. [ABSTRACT FROM AUTHOR]
    • Abstract:
      Die materielle Existenz des Zisterzienserklosters in Velehrad wurde seit seiner Errichtung nicht nur durch eigene Wirtschaft, sondern auch durch untertänige Rente aus einzelnen herumliegenden Gemeinden gesichert. Im 13. Jahrhundert wurde die Herrschaft Velehrad von etwa 50 Dörfern in Mähren und Schlesien gebildet. Die Hussitenkriege warfen das Kloster in eine langwierige Wirtschaftskrise, aus der es erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts vollständig gesundete. Der Umfang der Herrschaft stabilisierte sich damals bei der Anzahl von 15 Gemeinden. Zur Vorhussitenzeit bewirtschafteten einen Teil des Grundbesitzes des Klosters einzelne Höfe, die sogenannten Grangien, wo die Laienbrüder (fratres conversi) arbeiteten. An der Spitze des Hofes stand der Hofmeister (magister curiae), der dem Kellermeister (auch Schließer genannt), dem oberen Wirtschaftsverwalter des Klosters, unterlag. Der Kammerer verwaltete die Klosterkasse. Aus einer einzelnen Erwähnung wissen wir auch, dass die Funktion des Försters existierte. Der Abt hatte aber das Hauptwort in allen wichtigen Sachen. Dieses Wirtschaftssystem unterging zur Zeit des Zerfalls des Klosters nach dem Angriff der Hussiten im Jahre 1421. Im 16. Jahrhundert kam es zur Verstärkung der Rolle der Regiewirtschaft durch Errichtung der neuen Meierhöfe (oder Erweiterung der schon bestehenden), Mühlen, Wirtshäuser, Bierbrauereien usw. Damals konstituierte sich auch die obrigkeitliche Verwaltung. Diese Beamten und Diener führen nicht nur wirtschaftliche Betriebe, sondern auch die Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung in der ersten Instanz. Die vollständige Struktur der obrigkeitlichen Verwaltung auf der Herrschaft Velehrad beschreiben die Wirtschaftsinstruktionen aus den Jahren 1709 und 1710. Der höchste Beamte der Herrschaft war der sogenannte Hauptmann (später Oberamtmann). Er repräsentierte die politische, gerichtliche und wirtschaftliche Gewalt der Obrigkeit über die Untertanen und regierte alle anderen obrigkeitlichen Beamten und Diener. Eigene wirtschaftliche Angelegenheiten leitete der Burggraf. Gesamter Umgang mit Getreide unterlag dem Kastner (oder Kornschreiber). Der Waldreiter regelte die Forstwirtschaft. Außer dieser Beamten beschäftigte die Verwaltung der Velehrader Herrschaft auch minderes Kanzleipersonal und verschiedene Diener, wie Revierjäger, Heger, Schaffer, Büttel, Hütter usw. Die obrigkeitliche Verwaltung funktionierte in dieser Form, nicht viel unterschiedlicher von umliegenden Herrschaften, bis zur Zeit der großen Verwaltungsreform im Jahre 1850. [ABSTRACT FROM AUTHOR]
    • Abstract:
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